Zum Jahresende 2015 erhielten in Deutschland knapp 8,0 Millionen Menschen und damit 9,7 % der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen wie in den beiden Vorjahren sowohl die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger als auch deren Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2014 hatten knapp 7,4 Millionen Menschen beziehungsweise 9,1 % der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Die Zunahme im Jahr 2015 geht überwiegend auf den starken Anstieg der Bezieherinnen und Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 363 000 auf rund 975 000 Leistungsberechtigte zurück.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Gut 5,8 Millionen Menschen erhielten Ende 2015 Gesamtregelleistungen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV). Das waren 73,1 % aller Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0 Millionen Menschen (13,0 %).
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen knapp 1,0 Millionen Menschen (12,2 %).
- Rund 137 000 Menschen (1,7 %) bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“.
Wie in den Vorjahren waren auch Ende 2015 die Menschen in Berlin (19,4 %) und Bremen (18,5 %) am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (5,2 %) und Baden-Württemberg (6,0 %).
Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt