Hier der Hinweis auf den Beitrag unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/ab-2017-rueckwirkende-befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-moeglich/ zum Thema.
Siehe auch
- unsere Meldung vom 28.4.2016
- Hamburg: Gesetzentwurf Senat Drucksache 21/3931 (dort ist dann auch nochmal die Gesetzesbegründung zu lesen, Seite 25)
- Schon jetzt ist die Befreiung möglich und zwar „im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Änderung“: 2016-10-rundfunkbeitrag