Bundesrat Drucksache 181/17, 23.02.2017, Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
„Die Belästigung durch überraschende und unerbetene Werbeanrufe ist für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits seit vielen Jahren ein erhebliches Problem. Alle bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens haben nicht in ausreichendem Maße eine Verbesserung der Situation bewirken können. (…)
Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger – beispielsweise per Post, EMail, Fax oder SMS – bestätigt und der Verbraucher sich mit dem Angebot in Textform einverstanden erklärt, wobei auch hier eine Übermittlung per Post, EMail, SMS, Fax oder auf sonstigem Wege ausreichen soll.“ (vgl. Bestätigungslösung)
siehe: https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0181-17