Das BMJV meldet: „Im Verbraucherschutzkapitel des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. I S. 3714) erzielten Verbesserungen zu evaluieren. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken u. a. in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen.
Um die Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen zu können, hat das BMJV die Professoren Frauke Henning-Bodewig, Rupprecht Podszun und Hans Schulte-Nölke mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wurde heute an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt. [hier als pdf] Der Evaluierungsbericht bestätigt grundsätzlich die Wirksamkeit des Maßnahmenpaketes des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, enthält aber auch eine Reihe von Diskussionspunkten für eine mögliche Weiterentwicklung des Gesetzes.
Das BMJV wird die Ergebnisse der Evaluierung in den nächsten Monaten im Rahmen einer konstruktiven Dialogphase mit den beteiligten Kreisen erörtern und hierbei auch alternative Vorschläge für eine Verbesserung des Schutzes vor unseriösen Geschäftspraktiken in die Diskussion einbeziehen.“