Werden über Telefonrechnungen zweifelhafte Forderungen Dritter abgerechnet, verweisen Mobilfunkfirmen oft an den sogenannten Drittanbieter und verlangen gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Ein nun rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Potsdam, das E-Plus untersagt, Kunden mitzuteilen, sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte an den Drittanbieter wenden zu müssen, stärkt Verbrauchern den Rücken. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die E-Plus verklagt hatte, empfiehlt Mobilfunkkunden, unberechtigte Rechnungsposten für Leistungen Dritter grundsätzlich zu bestreiten – und zwar gegenüber dem Telefonunternehmen (Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14).
Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg – Entscheidung des LG Potsdam als pdf – siehe auch schon unsere Meldung Mobilfunkunternehmen dürfen bei strittiger Forderung nicht an den Drittanbieter verweisen (15.12.2015)