Heute tritt in Österreich eine Reform des Privatinsolvenzrechts in Kraft. Dazu die PM der ASB Schuldnerberatungen GmbH sowie aus dem Newsletter von RA Kai Henning 9/2017:
„Die Mindest-Entschuldungsdauer sinkt von bislang 7 auf 5 Jahre. Die ursprünglich beabsichtigte Verkürzung auf 3 Jahre scheiterte im Gesetzgebungsverfahren am heftigen Wiederstand der Gläubigerverbände. Wichtiger Kern der Reform ist neben der Verkürzung, dass die bisherige 10%-Mindestquote abgeschafft wird.
Das zwingende Erfordernis außergerichtlicher Verhandlungen wird fallengelassen. Auf Antrag kommt es zur sofortigen Insolvenzeröffnung mit Exekutions- (österreichisch für Zwangsvollstreckung) und Zinsstopp. Nach Insolvenzeröffnung kann ein Zahlungsplan zustande kommen, wenn die Gläubigermehrheit zustimmt, oder es beginnt ein fünfjähriges Abschöpfungsverfahren.
Mögliche Vorgaben aus Brüssel (Richtlinienentwurf der EU Kommission vom 22.11.2016), die für das nächste Jahr erwartet werden, erfüllen die Änderungen nicht. Die Die EU-Kommission möchte bekanntlich ein dreijähriges Restschuldbefreiungsverfahren in Europa durchsetzen. Für die Österreicher steht aber nach ersten Kommentaren der Wegfall der Mindestquote im Vordergrund.
Interessant aus deutscher Sicht ist der Verzicht auf zwingende außergerichtliche Verhandlungen bei gleichzeitiger Schaffung eines Zahlungsplanverfahrens nach Insolvenzeröffnung. Diese Änderungen können durchaus eine Anregung für kommende Diskussionen über das deutsche Verfahren sein, die deutlich machen, dass Schuldnerberatung nicht überflüssig wird, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen wegfallen.“