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P-Konto Bescheinigung ab 1.7.2019

Ab dem 1.7.2019 werden neue Pfändungsfreigrenzen gelten. Damit erhöhen sich auch die Beträge in den Bescheinigung zum P-Konto. Die AG SBV hat diese aktualisiert:

Die AG SBV weist darauf hin, dass die Musterbescheinigung unter eine Creative-Commons (CC)-Lizenz zur Sicherung des Copyrights gestellt wurde. Die Musterbescheinigung darf unter Namensnennung verwendet, aber nicht ohne Genehmigung verändert werden.

Quelle: http://www.schuldnerberatung-sh.de/themen/pfaendungsschutzkonto-p-konto.html