Ab dem 1.7.2019 werden neue Pfändungsfreigrenzen gelten. Damit erhöhen sich auch die Beträge in den Bescheinigung zum P-Konto. Die AG SBV hat diese aktualisiert:
- Musterbescheinigung Word (ausfüllbar)
- Musterbescheinigung Excel
- Musterbescheinigung pdf
- Ausfüllhinweise der AG SBV
- Musterbescheinigung zum P-Konto mit Vergleichsberechnung (Excel)
Die AG SBV weist darauf hin, dass die Musterbescheinigung unter eine Creative-Commons (CC)-Lizenz zur Sicherung des Copyrights gestellt wurde. Die Musterbescheinigung darf unter Namensnennung verwendet, aber nicht ohne Genehmigung verändert werden.
Quelle: http://www.schuldnerberatung-sh.de/themen/pfaendungsschutzkonto-p-konto.html