Betreff: Thomé Newsletter 21.12.2010
Von: <newsletter@harald-thome.de>
Datum: Tue, 21 Dec 2010 11:51:44 +0100
An:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Gesetzestexte: Konsolidierte Fassung / Stand: 03.12.2010 & Einschätzung 
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Hier wieder eine konsolidierte Fassung des derzeitigen SGB II – Gesetzestextes in der Entwurfsfassung im Rechtsstand 03.12.2010. Gegenüber den vorherigen Fassungen gab es einige kleinere und größere Änderungen, die Wichtigsten sind die Einführung der Regelbedarfsstufe 3 im SGB II und die Herausnahme der Anrechnung von Darlehen. Der Rest ist lesbar durch die farblichen Markierungen.   
Das Gesetz hat am 17. Dez. nicht den Bundesrat passiert, somit wird es in dieser Fassung nicht wirksam, es wird vielmehr in den Vermittlungsausschuss kommen. Es ist anzunehmen, dass es durch den Einfluss der Opposition zu verschiedenen Änderungen kommen wird. Das ist aus meiner Sicht auf jeden Fall zu begrüßen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz nun Anfang des Jahres, vermutlich im Februar 2011 verabschiedet wird und dann überwiegend zum nächsten 1. wirksam wird. Die Regelleistungen wird es auf jeden Fall aufgrund der Verfügung des BVerfG rückwirkend geben, ob es die Schul- und Teilhabebedarfe rückwirkend gibt ist unklar, ist aber anzunehmen. Ich würde daher raten vorsorglich einen formlosen Antrag auf Schul- und Teilhabe zu stellen, um so zumindest bei gesetzlich bestimmter Rückwirkung nichts zu verlieren. 
Aktuelle konsolidierte Fassung: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsversion_Gesetzestext-SGB-II_-Stand-30.11.2010.pdf


2. Stellungnahme vom Berliner Flüchtlingsrat
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zum Sachleistungsprinzip des AsylbLG, diese ist recht umfangreich (70 Seiten) mit Dokumentation (106 Seiten) und ist wichtiger Baustein für die Frage der Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe des AsylbLG. LSG NRW hat dahingehend einen Vorlagebeschluss gemacht. Die Stellungnahme ist hier zu finden: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/FRBerlin_Doku_AsylbLG_Evaluation.pdf


3. BSG Entscheidung zum Warmwasser / Überprüfungsanträge stellen
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Das BSG hat mit Entscheidung vom 15.12.2010 geurteilt, das der Ausschluss von Überprüfungsanträgen wegen in rechtswidriger Höhe festgesetzten  Pauschalen für die Warmwasserbereitung nach § 330 Abs. 1 SGB III nicht greift, weil es im Hinblick auf den Abzug der Kosten der Warmwasserbereitung bis zum Entstehen der ständigen Rechtsprechung des BSG an einer einheitlichen Verwaltungspraxis der kommunalen Leistungsträger gefehlt hat. Letzteres dürfte auch für andere Fragestellungen wichtig werden. Näheres bitte aus dem Terminsbericht entnehmen: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11803 . Dazu existiert auch ein Musterüberprüfungsantrag, der hier zu finden ist: http://www.harald-thome.de/media/files/-berpr-fungsantrag-Wwk.pdf


4. Überprüfungsanträge generell / bitte beachten
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Im geplanten und nun doch nicht verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz soll die Rückwirkung eines Überprüfungsantrages hinsichtlich zu Unrecht nicht erbrachter Leistungen von bis zu vier Jahre auf bis zu ein Jahr verkürzt werden (§ 44 Abs. 1 iVm § 44 Abs. 4 SGB X). Es sollte daher aus Beratungssicht genau geprüft werden, ob solche Sachverhalte vorliegen und ob mit der noch langen Frist nicht Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden können. Die Verkürzung auf die Jahresfrist wirkt sich auch auf die Rückwirkende Änderung zugunsten der Betroffenen nach § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X aus. 


5. Änderung bei der Werbungskostenpauschale – ab 2011 in Höhe von 16,33 EUR
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Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit) a) ALG II-Vo sind vom Erwerbseinkommen ein sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungspauschale in Abzug zu bringen, diese ändert sich zum Jahreswechsel von 920 EUR auf 1000 EUR, somit sind ab 2011 nicht mehr die 15,33 EUR zu berücksichtigen, sondern vielmehr 16,66 EUR. Das sollte überall berücksichtigt werden. 


6. Wesentliche datenschutzrechtliche Änderungen ab 2011
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Der neue zum Jahresbeginn 2011 wirksam werdende § 50 SGB II bestimmt u.a. folgende Änderungen: 1. Ab sofort ist für alle datenschutzrelevanten Sachverhalte im Kontext SGB II der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig (§ 50 Abs. 4 S. 1 SGB II), d.h. alle datenschutzrechtlichen Einwendungen sind an diesen zu richten. 2. Ist ab Jahresbeginn wirkt für alle SGB II – Angelegenheiten das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes(§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Das bedeutet, dass die SGB II – Träger zwingend alle verwaltungsinternen Weisungen, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen, nunmehr auch wenn sie kommunaler Natur sind wie KdU-Richtlinien, zu Erstausstattung, unabweisbarem Bedarf oder zu Eingliederungsleistungen an antragstellende Bürger herausgeben müssen. Einem Antrag ist unverzüglich spätestens aber nach einem Monat stattzugeben. Bei Übersendung per Mail ohne großen Rechercheaufwand dürften keine Kosten geltend gemacht werden. Das ist wirklich eine positive Änderung, die die Rechte der Betroffenen deutlich stärkt und womit nun endlich auch in denen Bundesländern wie beispielsweise Hessen oder Bayern Licht ins Behördendunkel gebracht werden kann.  Mehr Infos zum IFG: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile 
Licht ins Behördendunkel was Richtlinien betrifft findet ihr auch hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


7. NRW Arbeitslosenförderung
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Ich möchte nochmal alle Organisationen und Initiativen bitten, die nach der NRW Landesförderung einen Antrag auf Förderung als ALZ oder Beratungsstelle gestellt haben und dessen Antrag abgelehnt wurde / oder in den nächsten Tagen abgelehnt wird / oder voraussichtlich abgelehnt werden wird sich mit näheren Infos bei mir zu melden. Ferner möchte ich alle Organisationen bitte, die gerne einen Antrag gestellt hätten, ihn aber wegen bestimmter Voraussetzungen in den Förderrichtlinien nicht gestellt haben oder sie eingeschätzt haben, es wird eh nicht bewilligt sich ebenfalls bei mir zu melden. Die NRW Politik versucht eine Einschätzung zu erhalten und es sind auch nicht alle Gelder vergeben worden, es ist nicht auszuschließen das da noch Korrekturen möglich sind. Das liegt jetzt aber auch an euch, ob und was für Rückmeldungen ihr gebt.


8. Seminarhinweise: "Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in Hamburg, Leipzig, Wuppertal 
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Diese Fortbildung biete ich an folgenden Terminen an:  24./25. Feb. in Hamburg, am 17./18. März in Leipzig und am 28./29. März in Wuppertal. 
Rahmenbedingungen der Einkommensanrechnung, Änderungen bei der Antragstellung, verschärfte Regelungen bei der Darlehensgewährung und Tilgung und der noch verschärfteren Aufrechnung behördlicher Ersatz- und Rückforderungsansprüche in Höhe von 10 oder 30 % der jeweils maßgeblichen Regelleistungen aller BG-Mitglieder. 

Mit diesen Regelungen wird das Existenzminimum massiv unterschritten und es geht darum Strategien der Gegenwehr zu entwickeln. 

Ferner wird in der Fortbildung der gesamte Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden bearbeitet. 
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen  wollen. 
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


9. SGB II Grundlagen & Updateseminar
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr an folgenden Terminen und Orten noch an: 09./10. März in Wuppertal, am 30./31. März in Frankfurt, am 13./14. April in Stuttgart, am 13./14. Mai in Hamburg, am 18./19. Mai in Berlin und am 14./15. Juni in München.
Die SGB II – Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz  werden ziemlich umfassend sein, ich biete daher nächstes Jahr meine Grundlagenseminare unter Einbeziehung der Neuerungen an. In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. 
Ausschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 


So, das war es für heute. Ich wünsche allen Newsletterleserinnen und -lesern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr und ich wünsche uns allen nächstes Jahr ein kämpferisches Jahr gegen Neoliberalismus.  

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

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