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Bundestag verabschiedet Schuldnerberatungsdienstegesetz

Der Bundestag hat am heute nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2774) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. (…)

Der Rechtsausschuss hatte am 12. November auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch zwei Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Zum einen wird im Schuldnerberatungsdienstegesetz festgeschrieben, dass die Dienste für Verbraucher „kostenlos angeboten werden“. Ein „begrenztes“ Entgelt ist demnach nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig. 

Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, dass die Beratung „grundsätzlich kostenlos“ anzubieten ist und die Möglichkeit für ein „begrenztes Entgelt“ eingeräumt. Dies war in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sowohl von Abgeordneten als auch von Sachverständigen kritisiert worden.

Zum anderen wird durch die Änderungen nun ausführlicher im Normtext dargelegt, wer Schuldnerberatungsdienste im Sinne des Gesetzes erbringen darf. Dazu wird definiert, was unter einem unabhängigen professionellen Anbieter zu verstehen ist. Auch diese Forderung war im parlamentarischen Verfahren erhoben worden.

Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-schuldnerberatungsdienste-1126262

Siehe auch die heutige Pressemeldung der BAG-SB: Private Überschuldung steigt deutlich – doch Zugang zu Schuldnerberatung bleibt ungewiss

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Bundestag: Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein gefordert

Die Fraktion Die Linke setzt sich ebenso wie Bündnis 90/Die Grünen für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ein. Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, in erster Lesung die Gesetzentwürfe der Linken „zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ (21/1757) sowie der Grünen „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren“ (21/2722) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Quelle und mehr: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-fahrschein-1123150

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JUMIKO sieht Änderungsbedarf bei der Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten

Letzte Woche fand die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Unter www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/herbstkonferenz-der-justizministerinnen-und-justizminister-2025 sind die Beschlüsse veröffentlicht.

In TOP 1.12 wird ein „Änderungsbedarf bei der Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten“ angemeldet. Die Minister:innen bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz u.a. um Prüfung, „wie die Restschuldbefreiung nach klaren und sachgerechten Kriterien auch bei einem Zusammentreffen mehrerer Insolvenzstraftaten versagt werden kann“.

In dem Beschluss wird auf den BGH Bezug genommen. Vermutlich ist damit die Entscheidung des BGH vom 15.5.2025, IX ZB 8/25, gemeint. Dessen Leitsatz 2 lautet:

Bei Verurteilung des Schuldners zu einer Gesamtstrafe wegen einer oder mehrerer Straftaten nach den §§ 283 bis 283c StGB und anderer Straftaten kann weder im Kostenstundungsaufhebungsverfahren noch im Versagungsverfahren eine „fiktive“ Gesamtstrafe allein aus den Verurteilungen wegen der Straftaten nach den §§ 283 bis 283c StGB durch das Insolvenzgericht gebildet werden.

Siehe mehr dazu unter https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/bgh-zur-bildung-einer-fiktiven-gesamtstrafe-im-kostenstundungsaufhebungs-bzw-versagungsverfahren/

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Anhörung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz: Bericht und Video

Wie berichtet, siehe hier, fand letzten Mittwoch die Anhörung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz statt. Der Bericht des Bundestages sowie das Video der Anhörung ist unter www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114020-1114020 zu lesen bzw. anzuschauen. Ebenso finden sich dort die schriftlichen Stellungnahmen zum Nachlesen.

Aus dem BT-Bericht: „Kritisiert wurde von Seiten der geladenen Expertinnen und Experten unter anderem, dass der Entwurf, mit dem Vorgaben der neu gefassten EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt werden sollen, hinter dem Anspruch der Richtlinie zurückbleibe. Bemängelt wurde zudem die im Entwurf vorgesehene Kostenregelung sowie die aus Sicht der Sachverständigen nicht gesicherte Finanzierung des Vorhabens. Die beiden letzten Punkte waren auch schon in der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag strittig diskutiert worden.“

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Tacheles e.V. schlägt Alarm: „Die fünf gravierendsten Eingriffe des Referentenentwurfs zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz“

Am 27.10.2025 hatten wir auf die „Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.“ hingewiesen. Nun schlägt Tacheles e.V Alarm – siehe die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html.

Die Zwischenüberschriften daraus:

  1. Direkte Folge EINES versäumten Termins: Verpflichtungsverwaltungsakte
  2. Nicht wahrgenommene Termine: Die „Todsünde“ in der Neuen Grundsicherung
  3. Die neue Mitwirkungspflicht für Leistungsberechtigte: umfassende Nachweispflichten bei Bewerbungen
  4. Abkehr von einer Sanktion mit dem Ziel einer Verhaltensänderung: Sanktionen als Strafe zur Ahndung von Fehlverhalten und keine ergänzenden Sachleistungen
  5. Keine Chance mehr auf eine neue Wohnung: Verschärfungen bei den Wohnkosten und Nachweispflichten für Vermieter

Fazit von Tacheles e.V.: „Insgesamt hat die „Neue Grundsicherung“ mit einer echten Grundsicherung im Sinne von Existenzsicherung nichts mehr zu tun. Sie ist vielmehr ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte, deren Existenz auf vielen Ebenen direkt bedroht wird. (…) Wir möchten auch betonen, dass solche gesellschaftlich spaltenden Gesetze dazu führen werden, dass Menschen dauerhaft das Vertrauen in Regierung und Staat verlieren. Diese Regelungen sind mithin ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und müssen dringend verhindert werden.“

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iff-Überschuldungsradar „Finanzen und Gesundheit: Per Rezept zum finanziellen Wohlbefinden?“

In der aktuellen Ausgabe des iff-Überschuldungsradars widmet sich Caro Berndt vom institut für finanzdienstleistungen (iff) dem Thema „Finanzielle Gesundheit“ – einem Themenbereich, der zunehmend im Fokus von Wissenschaft und sozialen Medien steht.

Mehr unter: https://www.iff-hamburg.de/2025/10/15/uberschuldungsradar-44/

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Umfrage zu E-Mail-Nutzung in Schuldnerberatungsstellen

„Das Thema „Einsatz von E-Mails in der Schuldnerberatung“ begleitet die Schuldnerberatung schon seit einiger Zeit. Einerseits sind E-Mails aus dem Beratungsalltag nicht mehr wegzudenken, andererseits bestehen nach wie vor Unsicherheiten – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und eine fachlich angemessene Nutzung.

Um bei der Nutzung mehr Handlungssicherheit zu bekommen, haben sich das iff Hamburg, das SFZ der JGU Mainz und die BAG-SB zusammengeschlossen und eine Umfrage erstellt. Ziel ist es, damit zunächst eine belastbare Datengrundlage zu schaffen. Darauf aufbauend sollen dann praxistaugliche Hilfestellungen entwickelt werden.“

Quelle und mehr sowie den Link zur Umfrage gibt es unter: infodienst-schuldnerberatung.de/methoden-und-konzeptionen/umfrage-zu-e-mail-nutzung-in-schuldnerberatungsstellen/

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Bundestag: Anhörung Schuldnerberatungsdienstegesetz

Am 9.10.2025 fand die 1. Lesung Schuldnerberatungsdienstegesetz statt (siehe unsere Meldung vom Vortag: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/morgen-im-bundestag-1-lesung-schuldnerberatungsdienstegesetz/).

Zum Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 5. November 2025, von 11 bis 13 Uhr im Berliner Paul-Löbe-Haus eine Anhörung stattfinden. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114020-1114020.

Ein gelegentlicher Aufruf dieser Webseite kann sich lohnen, um die Stellungnahmen von Sachverständigen, die vorab eingereicht werden, zu lesen.

Dort steht auch die Liste der Sachverständigen. Darunter: Ines Moers (Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.), Dr. Christoph Niering (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e. V.), Prof. Dr. iur. Andreas Rein (Hochschule Für Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen), Roman Schlag (Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.) und Christoph Zerhusen (Verbraucherzentrale NRW e. V.)

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Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen von Tacheles e.V.

Hier der Hinweis auf die Seite www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zusammenfassung-der-geplanten-sgb-ii-aenderungen.html. Harald Thomé / Tacheles e.V. hat eine Übersicht erstellt.

Dessen Wertung in seinem aktuellen Newsletter von gestern: „Insgesamt wird deutlich, dass die Bundesregierung großen Wert auf Fordern legt – während das Fördern, wie wissenschaftliche Untersuchungen belegen, deutlich in den Hintergrund tritt. Nachhaltige Arbeitsmarktintegration sieht anders aus. Es bleibt zu hoffen, dass Parteien, Verbände und Initiativen sich gegen diese geplanten Regelungen stellen.

Denn sie bedeuten nichts weniger als eine weitere Demontage des Sozialstaats mit der Brechstange – zugunsten einer weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung.“

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Wo bleibt mein Geld? – Haushalte für Befragung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Nicht nur zum Weltspartag am 30. Oktober 2025 fragen sich viele Menschen: Wo bleibt mein Geld? Antworten darauf sowie auf weitere Fragen zu den Konsumausgaben privater Haushalte liefern die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Für diese freiwillige Befragung sucht das Statistische Bundesamt (Destatis) gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder Haushalte, die einen Monat lang ihre Ausgaben dokumentieren und sich so einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen können. Als Dankeschön erhalten die teilnehmenden Haushalte eine Geldprämie. Im Jahr 2026 können erstmals auch Haushalte von Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen an den LWR teilnehmen.

Den Teilnehmenden bieten die LWR die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Finanzen zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Dabei können die Ausgaben ganz bequem in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert einen Monat lang vollständig und detailliert seine Ausgaben, zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zur Haushaltszusammensetzung, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt.

Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Geldprämie von 90 Euro je Haushalt.

Quelle und mehr: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/10/PD25_385_639.html