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Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit: Ein Leitfaden für Einrichtungen und Dienste

Die Klimakrise stellt soziale Einrichtungen vor neue Herausforderungen – besonders dort, wo vulnerable Gruppen betroffen sind. Gemeinsam mit KLUG (Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V.) und der KlimaKom eG hat der Paritätische Gesamtverband einen praxisnahen Leitfaden entwickelt, der soziale Träger bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt. Der Leitfaden bietet konkrete Handlungsempfehlungen, Sofortmaßnahmen und Anleitungen zur Entwicklung eigener Anpassungskonzepte.

Quelle und mehr sowie Download des Leitfadens unter: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/klimaanpassung-in-der-sozialen-arbeit-ein-leitfaden-fuer-einrichtungen-und-dienste/

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Positionspapier der AG SBV zur Digitalisierung der Schuldnerberatung veröffentlicht

Der AK Digitalisierung der AG SBV hat ein Positionspapier zur Digitalisierung der Schuldnerberatung erarbeitet und nun veröffentlicht. Das Papier soll eine erste Orientierung zur Digitalisierung des Beratungsprozesses sowie zu den inhaltlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen bieten.

Siehe www.agsbv.de/2025/06/positionspapier-der-ag-sbv-zur-digitalisierung-der-schuldnerberatung-veroeffentlicht/

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AG SBV: neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation

Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen (siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/neue-pfaendungstabelle-2025-verkuendet/) und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Die Formulare sowie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2025 gibt es unter https://www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025/

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Anhörung zu Mietrechts-Gesetzentwürfen beschlossen

Heutige Bundestagsmeldung: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen zum sozialen Mietrecht beschlossen. Neun Sachverständige werden am Montag, 23. Juni, ab 11 Uhr, Stellung zu einem Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie zu einem Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen.

Der Entwurf von Union und SPD „zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) zielt auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse. Landesregierungen sollen danach Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31. Dezember 2029 ausweisen dürfen. Bislang ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf bei einer Neuvermietung die Miete grundsätzlich nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Entwurf soll am Donnerstag, 5. Juni, in erster Lesung beraten werden.

Der Grünen-Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ (21/222) sieht unter anderem eine komplette Entfristung der Mietpreisbremse vor. Zudem schlagen die Grünen in diesem Zusammenhang schärfere Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen vor, um die Umgehung der Mietpreisbremse einzuschränken. Der Bundestag hatte die Vorlage am Freitag, 23. Mai, in erster Lesung beraten.

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SCHUFA will bei neuem Score „auf völlige Transparenz setzen“

Hier der Hinweis auf die PM der SCHUFA vom 03.04.2025. Deren Beginn:

„Als weltweit erste Auskunftei setzt die SCHUFA mit ihrem neuen Bonitätsscore auf völlige Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher können den neuen Score, der eine Bonitätsprognose wiedergibt, anhand ihrer eigenen Daten selbst nachrechnen – und das ganz ohne statistische Fachkenntnisse. Dazu hat die SCHUFA ihre teils sehr komplexen Scores einfacher und verständlicher gemacht. Aus mehr als 250 möglichen Kriterien hat die SCHUFA die zwölf verständlichsten und gleichzeitig für die Prognosegüte aussagekräftigsten ausgewählt. Die sechs Branchenscores, die perspektivisch abgelöst werden, verwenden bisher allein in Summe rund 100 Kriterien.

Jedes Kriterium, das in den neuen Score einfließt, erhält Punkte, die ganz einfach zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Punktzahl pro Kriterium spiegelt die Gewichtung im Score wider. Verbraucherinnen und Verbraucher können so künftig einfach nachvollziehen, welche Kriterien ihren persönlichen Score wie beeinflussen und Änderungen ihres Scores leichter verstehen. Mit dem neuen SCHUFA-Score wird es zukünftig möglich sein, Einfluss auf den eigenen Score zu nehmen.“

Quelle und mehr: https://www.schufa.de/newsroom/pressemitteilungen/neuer-schufa-score-voellige-transparenz/

Vgl. auch unsere Meldung vom 27.2.2025: EuGH zur „automatisierten Bonitätsbeurteilung“: Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam

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Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung sucht Verstärkung

Die BAG Schuldnerberatung sucht

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neues Austausch-Unterforum: CAWIN

Seit einigen Tagen gibt es in unserem Austauschforum für Beratungskräfte ein Unterforum. Dieses ist der neuen Programmgeneration von CAWIN gewidmet: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/forum/viewforum.php?f=19

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BA Arbeit: Zahl der Leistungsminderungen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen

PM der BA Arbeit vom 10.4.2025: Die Jobcenter haben im Jahr 2024 rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insgesamt gab es zirka 185.600 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jahr 2024, die von einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren. Im Jahresdurchschnitt waren es knapp 27.400 Personen und somit 44,8 Prozent mehr als 2023.

Trotz des Anstiegs kommt weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung. Ende Dezember 2024 waren nur 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

86,3 Prozent der Leistungsminderungen verhängten die Jobcenter aufgrund von Meldeversäumnissen, da Kundinnen und Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin bei einem Träger erschienen sind. Im vergangenen Jahr entfielen zirka 318.700 Minderungen auf entsprechende Meldeversäumnisse.

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VZ Hamburg zur Vattenfall-Strompreiserhöhung

Heutige PM der Verbraucherzentrale Hamburg: „Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung des Energieversorgers Vattenfall in Hamburg, ihren Anbieter oder ihren Tarif zu wechseln. Das Unternehmen hat zum 1. April seine Preise in der Grundversorgung auf 45,52 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Verbraucherinnen und Verbraucher können in den meisten Fällen in einen anderen Tarif wechseln bzw. sich einen anderen Anbieter suchen. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt zwei Wochen.

„Kundinnen und Kunden von Vattenfall sollten ihren Vertrag aber nicht sofort kündigen, sondern sich zuerst einen neuen Anbieter bzw. Tarif suchen“, rät Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Der neue Stromanbieter übernimmt in der Regel die Kündigung des alten Vertrags. Es lohnt sich immer nach einer günstigeren Alternative zu schauen, wenn der aktuelle Anbieter die Preise erhöht.“

Die Verbraucherschützer empfehlen, vor der Suche nach einem neuen Anbieter zuerst den eigenen jährlichen Verbrauch auf Basis der letzten Jahresabrechnung zu ermitteln. Dieser ist entscheidend für die Berechnung der zukünftigen Abschlagszahlungen. Dabei sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Arbeitspreis (Cent pro kWh) und den Grundpreis achten. Mit diesen Angaben lassen sich die Preise und Vertragsbedingungen verschiedener Energieversorger transparent miteinander vergleichen.“

Es werden auf der o.g. Seite Tipps zur richtigen Nutzung von Vergleichsportalen gegeben.

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Überschuldung erforschen, um wirksam zu handeln – iff veröffentlicht Positionspapier zur Ver- und Überschuldungsforschung

Wie lässt sich private Überschuldung besser verstehen, sichtbar machen und Betroffene bei der Bewältigung unterstützen? Ein neues Positionspapier, das unter Beteiligung des institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) entstanden ist, benennt Lücken in der Überschuldungsforschung – und macht konkrete Lösungsvorschläge. Es fordert eine stärkere, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsagenda.

Quelle und mehr, etwa Download von Kurz- und Langfassung des Positionspapiers: www.iff-hamburg.de/2025/05/21/interdisziplinaerer-austausch-zu-ver-und-ueberschuldungsforschung-scoping-workshop-in-hannover-2/