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iff-Neuerscheinung: Praxisleitfaden „Careleaver und Finanzen – Tipps für eine gute Begleitung von der Jugendhilfe in die Selbstständigkeit“

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht einen neuen Praxisleitfaden zur Unterstützung von Careleavern. Der Leitfaden richtet sich an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Schuldnerberatung sowie Pflegeeltern und weitere Unterstützende, die junge Erwachsene begleiten, aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben überzugehen.

Quelle, Downloadmmöglichkeit und mehr: https://www.iff-hamburg.de/2025/06/23/neuerscheinung-praxisleitfaden-careleaver-und-finanzen-tipps-fuer-eine-gute-begleitung-von-der-jugendhilfe-in-die-selbststaendigkeit/

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Aktuelle Bürgergeld-Studie: Mehr als die Hälfte der Eltern verzichtet für ihre Kinder auf Essen

Aus einer PM des Vereins Sanktionsfrei e.V.: Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei. (…)

  1. Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste (…)
  2. Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann (…)
  3. Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen (…)

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt. (…)

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

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vzbv-Untersuchung: Basiskonto-Zugang für besonders schutzbedürftige Personen mitunter weiterhin schwierig

PM des vzbv: Verbraucher:innen haben trotz Rechtsanspruchs immer wieder Schwierigkeiten, ein Basiskonto zu eröffnen. Besonders betroffen sind überschuldete Personen und vulnerablen Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Das legt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Problemen bei der Kontoeröffnung.

„Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat.“

Eine aktuelle Befragung des vzbv unter Schuldnerberater:innen weist darauf hin, dass Banken immer wieder gerade schutzbedürftigen Verbraucher:innen ein Basiskonto verwehren. Sie lassen Verbraucher:innen demnach immer wieder im Unklaren, dass sie ein Recht auf ein Basiskonto haben, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. So weisen Banken Verbraucher:innen mitunter ab, wenn diese nicht explizit nach einem Basiskonto fragen. Die Befragung zeigt, dass aber auch im Falle des ausdrücklichen Wunsches nach einem Basiskonto die Eröffnung mitunter verweigert wird. Als Gründe werden seitens der Banken unter anderem ein fehlender fester Wohnsitz oder formale Hindernisse im Antragsprozess genannt.

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BMJV veröffentlicht RefE „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“

Hier der Hinweis auf die Seite https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Schuldnerberatung.html des BMJV mit dem Gesetzentwurf „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)“

Der Entwurf soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen. Sie gibt den Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.

Siehe auch das parallele Vorhaben, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_VerbraucherkreditRL.html

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nak: 18. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung im November in Berlin

Die Nationale Armutskonferenz (nak) meldet: In diesem Jahr wird das 18. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin stattfinden. Das Treffen wird inhaltlich von einer im Jahr 2024 gewählten Orga Gruppe vorbereitet.

Das jährliche „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ ist ein Beitrag zur Selbstorganisation auf persönlicher wie gesellschaftlicher Ebene. Es hilft, gegen Ausgrenzung vorzugehen und Beteiligung an gesellschaftlichen Austausch und Entscheidungsprozessen einzufordern. 

Weitere Infos unter: www.nationale-armutskonferenz.de/2025/06/17/18-treffen-der-menschen-mit-armutserfahrung-6-8-november-2025-berlin/

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BGH: Immaterieller Schadensersatzanspruch eines Mobilfunkkunden wegen Weitergabe personenbezogener Daten durch den Mobilfunkanbieter an die SCHUFA

Hier der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 28.01.2025, VI ZR 183/22. Aus der Entscheidung:

Das Berufungsgericht (OLG Koblenz, 18. Mai 2022, Az: 5 U 2141/21) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: Der Beklagten stehe ein Anspruch auf Zahlung von immateriellem Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO in Höhe von 500 € zu. Die Klägerin habe ihre Pflichten aus Art. 5, 6 i.V.m. Art. 4 Nr. 2 DSGVO verletzt, indem sie personenbezogene Daten der Beklagten an die SCHUFA gemeldet habe, obwohl die Forderungen der Klägerin streitig und noch nicht tituliert gewesen seien, eine Meldung daher nicht hätte erfolgen dürfen. (…) Die zulässige Revision der Beklagten hat keinen Erfolg. (…)

Da der Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO weder eine Abschreckungs- noch eine Straffunktion erfüllt, darf weder die Schwere des Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung, durch den der betreffende Schaden entstanden ist, berücksichtigt werden, noch der Umstand, ob schuldhaft gehandelt wurde (…)

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LG Berlin untersagt Schufa-Drohung von Voxenergie

Aus einer PM der Verbraucherzentrale Hamburg: Das Landgericht Berlin II hat der Voxenergie GmbH untersagt, Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Hinweis auf die Schufa unter Druck zu setzen, wenn es um das Begleichen offener Forderungen geht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt (Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II vom 26. März 2025, Az. 52 O 53/25).

Voxenergie hatte einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter wies darauf hin, dass es sich um ein „Spezial-Angebot“ 

handele. Nicht nur der offene Betrag selbst sei reduziert, auch das Honorar des Inkassounternehmens und zusätzliche Kosten für weitere Mahnstufen würden entfallen. Das Schreiben von Voxenergie endete mit den Sätzen: „Sollte die Überweisung nicht (…) erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso geben. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.“ 

„Die Schufa ist ein starkes Druckmittel, oft selbst dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das Vorgehen von Voxenergie ist unlauter.“

Das Landgericht Berlin II hat die Schufa-Drohung von Voxenergie für unzulässig erklärt und ist damit dem Klageantrag der Hamburger Verbraucherschützer vollumfänglich gefolgt. Voxenergie darf Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken. Anderenfalls droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

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Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit: Ein Leitfaden für Einrichtungen und Dienste

Die Klimakrise stellt soziale Einrichtungen vor neue Herausforderungen – besonders dort, wo vulnerable Gruppen betroffen sind. Gemeinsam mit KLUG (Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V.) und der KlimaKom eG hat der Paritätische Gesamtverband einen praxisnahen Leitfaden entwickelt, der soziale Träger bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützt. Der Leitfaden bietet konkrete Handlungsempfehlungen, Sofortmaßnahmen und Anleitungen zur Entwicklung eigener Anpassungskonzepte.

Quelle und mehr sowie Download des Leitfadens unter: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/klimaanpassung-in-der-sozialen-arbeit-ein-leitfaden-fuer-einrichtungen-und-dienste/

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Positionspapier der AG SBV zur Digitalisierung der Schuldnerberatung veröffentlicht

Der AK Digitalisierung der AG SBV hat ein Positionspapier zur Digitalisierung der Schuldnerberatung erarbeitet und nun veröffentlicht. Das Papier soll eine erste Orientierung zur Digitalisierung des Beratungsprozesses sowie zu den inhaltlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen bieten.

Siehe www.agsbv.de/2025/06/positionspapier-der-ag-sbv-zur-digitalisierung-der-schuldnerberatung-veroeffentlicht/

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AG SBV: neue P- Konto- Bescheinigung und Kundeninformation

Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen (siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/neue-pfaendungstabelle-2025-verkuendet/) und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Die Formulare sowie auch die aktualisierte Kurz-/Langversion der Kundeninformation zum P-Konto gültig ab 01.07.2025 gibt es unter https://www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025/