Aus einer PM von Finanzwende-Recherche:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – das garantiert Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Bei der tatsächlichen Durchsetzung sieht das in Deutschland allerdings anders aus, wie ein neuer Report von Finanzwende Recherche zeigt.
Untersucht wurden gesetzliche Regelungen, Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis sowie die verfügbaren statistischen Grundlagen zu Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug. Das Ergebnis: Einkommensschwächere Menschen, die sogenannte Armutsdelikte begehen, müssen in vielen Fällen mit einer konsequenteren Verfolgung rechnen als finanziell meist deutlich besser aufgestellte Wirtschaftskriminelle.
Ein zentraler Befund des Reports: Ungleichheiten sind sowohl im geltenden Recht als auch in der Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis angelegt. So gibt es bislang keinen eigenständigen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung. Zudem ermöglicht die strafbefreiende Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen, dass Steuerhinterziehung trotz erheblicher finanzieller Schäden ohne Strafe bleibt.
Auch in der Praxis zeigt sich ein deutliches Muster: Fälle von Sozialleistungsbetrug lassen sich für Behörden vergleichsweise leicht ermitteln und verfolgen. Komplexe, international organisierte Wirtschaftskriminalität dagegen bindet Ermittler oft über Jahre und erfordert erhebliche Ressourcen. Hinzu kommen strukturelle Defizite im Behördenapparat, etwa bei Personal, IT-Ausstattung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die die Verfolgung großer, komplexer Fälle zusätzlich erschweren.
