Kategorien
Uncategorized

BGH zum Pfändungsschutz einer Zugewinnausgleichsforderung

Der BGH hat mit Beschluss vom 11. Juni 2026, IX ZB 1/25 folgenden Leitsatz veröffentlicht:

Eine Zugewinnausgleichsforderung unterfällt nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind.

Aus der Entscheidung:

Rn 16: Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts reicht das „Führen einer Ehe“ für sich genommen nicht aus, um den Anspruch auf die Ablaufleistung aus der Kapitallebensversicherung unter den Begriff der sonstigen Einkünfte im Sinne des § 850i ZPO zu fassen. Allein die Eingehung einer Ehe führt nicht dazu, dass ein Anspruch auf eine Leistung des einen Ehegatten an den anderen als von diesem eigenständig erwirtschaftet gilt. Insbesondere hat ein Ehegatte ein Geschenk des anderen an ihn nicht deshalb selbst erzielt, weil eine Ehe besteht.

Auch das Erbrecht aus § 1931 BGB ist nicht deshalb eigenständig erwirtschaftet, weil es an die bestehende Ehe anknüpft. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Anspruch auf eine Leistung des einen Ehegatten an den anderen als von diesem eigenständig erwirtschaftet anzusehen ist, ist vielmehr auf den Anspruch und dessen Entstehung abzustellen.

Rn 22: Sollte die Abtretung des Anspruchs aus der Versicherung dem Zugewinnausgleich unterfallen, wäre § 850i ZPO nicht anwendbar. Offenbleiben kann, ob eine Anwendung von § 850i ZPO schon deshalb ausscheidet, weil der durch § 852 Abs. 2 ZPO vermittelte Pfändungsschutz der Ausgleichsforderung abschließend ist (vgl. Meller-Hannich, WM 2011, 529, 532). Jedenfalls fiele eine Ausgleichsforderung nicht unter den Begriff der sonstigen Einkünfte im Sinne des § 850i ZPO.

Kategorien
Uncategorized

OLG Hamburg zum Online-Shopping und der Werbung mit „Bequemer Kauf auf Rechnung“

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG) in einem langjährigen Rechtsstreit um irreführende Werbung beim Online-Shopping obsiegt. Das Gericht entschied, dass die Werbung mit „Bequemer Kauf auf Rechnung“ ohne klaren Hinweis darauf, dass diese Zahlungsart nur nach erfolgreicher Kreditwürdigkeitsprüfung angeboten wird, unzulässig ist (Urteil vom 21. Mai 2026, Az. 15 U 75/22).

Nach Auffassung des Gerichts verstößt die beanstandete Werbung gegen das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, § 6 Abs. 1 Nr. 3). Danach müssen Bedingungen für verkaufsfördernde Maßnahmen leicht zugänglich sowie klar und eindeutig angegeben werden. Im vorliegenden Fall erfolgte der Hinweis auf die erforderliche Kreditwürdigkeitsprüfung jedoch erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise im Verlauf des Bestellprozesses – und damit zu spät.

Der Kauf auf Rechnung gilt als besonders verbraucherfreundlich: Kundinnen und Kunden können die Ware zunächst prüfen und müssen im Falle eines Widerrufs nicht ihrem Geld hinterherlaufen. Zudem müssen sie keine sensiblen Konto- oder Kreditkartendaten preisgeben.

Das Verfahren hat sehr lange gedauert, weil sowohl der BGH als auch der Europäischen Gerichtshof (EuGH) darin involviert waren.

Quelle und mehr: https://www.vzhh.de/presse/verbraucherzentrale-hamburg-erkaempft-wichtiges-urteil-kauf-auf-rechnung

Kategorien
Uncategorized

Paritätischer Gesamtverband: Kindersofortzuschlag – Skandalöse Kürzung bei armutsbetroffenen Kindern

Presse-Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Haushaltsbegleitgesetz und der darin enthaltenen Streichung des Kindersofortzuschlags

„Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes versteckt sich eine der weitreichendsten Kürzungen zulasten armer Kinder seit Jahren. Der Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat erreicht Kinder und junge Menschen in der Grundsicherung, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz sowie Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ihnen allen will die Bundesregierung nun Monat für Monat 25 Euro nehmen. Das verschärft Ausgrenzung, es ist beschämend und durch nichts zu rechtfertigen.

Wenn der Gesetzentwurf beklagt, der Zuschlag führe zu Mehrausgaben des Bundes, dann heißt das übersetzt: Das Geld kommt bei armen Kindern an. Genau dafür war es gedacht. Besonders bitter ist die Begründung. Weil die versprochene Kindergrundsicherung gescheitert ist, soll nun auch noch die Überbrückung dorthin fallen. Die Kinder sind deshalb gleich doppelt benachteiligt.  Das Vorhaben reiht sich mit der geplanten Kürzung des Wohngeldes und den geplanten Einschränkungen der Familienversicherung und des Elterngeldes in eine Reihe von Kürzungsmaßnahmen ein, die vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen treffen.

Kategorien
Uncategorized

Schuldnerberatungsdienstegesetz: Bundesregierung „strebt den Abschluss des Vermittlungsverfahrens schnellstmöglich an“

Unter der BT-Drucksache 21/6834 vom 03.07.2026 finden sich die Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Darin auch die Frage Nummer 68:

68. Abgeordnete Christin Willnat (Die Linke)

Mit welcher inhaltlichen Position geht die Bundesregierung in die Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG), nachdem der Bundesrat die Zustimmung versagt hat, und bis zu welchem Zeitpunkt strebt die Bundesregierung einen Abschluss des Vermittlungsverfahren an?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 30. Juni 2026

Die Bundesregierung möchte durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses ermöglichen, um die Zustimmung des Bundesrates zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, das der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2225 in Artikel 36 Absatz 1 dient, zu erlangen. Sie strebt den Abschluss des Vermittlungsverfahrens schnellstmöglich an.

Kategorien
Uncategorized

NDR-Bericht: „Schulden abbauen: So kann es gelingen“

Hier der Hinweis auf den Bericht des NDR mit dem Titel „Schulden abbauen: So kann es gelingen“.

www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/schuldenfrei-so-kann-es-gelingen,schulden402.html

Kategorien
Uncategorized

iff-Überschuldungsradar: „Erste Hilfe für psychische Gesundheit im Kontext finanzieller Krisen“

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) meldet: „Das Radar 47 von Johanna Bissinger rückt die Zusammenhänge zwischen finanziellen Belastungen und psychischer Gesundheit in den Fokus und zeigt auf, wie diese in der Praxis sichtbar werden. Gleichzeitig verdeutlicht sie, dass bestehende Beratungsangebote oft nicht ausreichend miteinander verzahnt sind. Das Radar unterstreicht die Notwendigkeit, psychosoziale Aspekte stärker in Beratung und Unterstützung zu integrieren. Dabei richtet sie sich nicht nur an soziale Arbeitsfelder, sondern auch an Mitarbeiter:innen Behörden und Akteur:innen im Finanzdienstleistungssektor.“

www.iff-hamburg.de/ueberschuldungsradar/

Kategorien
hamburg

Hamburg: kommt die zentrale KassenServiceAgentur?

Im rot-grünen Koalitionsvertrag vom April 2025 steht auf Seite 6:

Umgekehrt muss die Stadt effizienter in ihrem Forderungsmanagement werden. Derzeit sind ca. 650 Gläubigerdienststellen in den Behörden und Ämtern für die Geltendmachung von Forderungen zuständig; hier soll geprüft werden, wie eine gemeinsame KassenServiceAgentur als zentrale Plattform geschaffen werden kann.

Dazu gibt es nun eine

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Milan Pein (SPD), Clarissa Herbst (SPD), Dennis Paustian-Döscher (GRÜNE) und Dr. Selina Storm (GRÜNE) vom 15.06.26 mit dem Betreff Zentrales Forderungsmanagement

Die Antwort des Senats liegt vor und ist unter Drucksache 23/4458 zu finden. Daraus:

„Nach Auffassung des Gutachters gibt es hinsichtlich eines zentralen Forderungsmanagements keine grundsätzlichen rechtlichen Hindernisse. Er empfiehlt die Einrichtung eines solchen zentralen Forderungsmanagements, wobei die Sachkompetenz über die inhaltliche Entscheidung – also über die rechtlichen Regelungen im Verwaltungsakt selbst und über deren Änderung – bei dem jeweiligen Fachressort verbleiben müsse. (…)

Ein zentrales Mahnwesen und eine zentrale Vollstreckung aller Forderungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bestehen bisher nicht. Die Landeshauptkasse beim Landesbetrieb Kasse.Hamburg ist für Forderungen zuständig, die nach den Vorschriften des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben werden. Die Steuerkasse ist für Forderungen nach der Abgabenordnung und die Justizkasse ist für Forderungen nach dem Justizbeitreibungsgesetz zuständig. (…)

In der Landeshauptkasse besteht ein offener Forderungsbestand von rund 350 Millionen Euro, in der Justizkasse sind es rund 34 Millionen Euro und in der Steuerkasse beläuft sich der Betrag auf rund 1 Milliarden Euro. Gut die Hälfte dieser „offenen Beträge“ entfällt jedoch auf gestundete oder ausgesetzte Forderungen, deren Zahlung noch nicht fällig ist.“

Kategorien
Uncategorized

Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation

Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen – siehe unsere Meldung Neue Pfändungstabelle 2026 verkündet – und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Zu den Dokumenten: www.agsbv.de/2026/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2026/

Bei der Gelegenheit: Henrik Schmidt hat wieder die excel-Tabelle zur Pfändungstabelle erstellt. Vielen Dank!

Kategorien
Uncategorized

AG Hannover: Insolvenzgericht ist befugt, zu prüfen, ob die Sechsmonatsfrist der Scheiternbescheinigung eingehalten wurde

Das AG Hannover hat am 17.04.2026 zum Aktenzeichen 904 IK 11/26 entschieden, dass das Insolvenzgericht befugt ist, zu prüfen, ob die Sechsmonatsfrist des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eingehalten wurde.

Der Beschluss des BGH vom 24.02.2022, IX ZB 5/21 – siehe dazu unsere Meldung BGH verneint gerichtliche Prüfkompetenz der Scheiternbescheinigung vom 28.3.2022 – steht nach Ansicht des Amtsgerichts einer Überprüfung nicht entgegen. Aus der Entscheidung:

„Der Beschluss des BGH betraf eine andere Konstellation, nämlich die Überprüfung der Form und Qualität der persönlichen Beratung. (…)

Die Rechtsprechung des BGH kann nicht auf die Prüfung der Sechsmonatsfrist übertragen werden.

Für eine Prüfungskompetenz des Gerichts spricht bereits, dass in der Bescheinigung nicht lediglich das Datum des Scheiterns angegeben wird, sondern auch mitgeteilt werden, wann der Plan erstellt wurde. Diese Angabe wäre irrelevant, könnte das Gericht insoweit nicht prüfen, ob es plausibel ist, dass der Plan tatsächlich an dem angegebenen Datum gescheitert ist. (…)

Kategorien
Uncategorized

Bürgerschaft Hamburg – Schriftliche Kleine Anfrage „Verschuldung von Kindern und Jugendlichen“

Hier der Hinweis auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Verschuldung von Kindern und Jugendlichen“ der Abgeordneten Silke Seif (CDU) vom 23.04.26 und Antwort des Senats.

Drucksache 23/3936 – deren Beginn:

Einleitung für die Fragen:

Die zunehmende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen stellt ein wachsendes gesellschaftliches Problem dar. Auch wenn Minderjährige in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig sind, können bereits kleine Einkäufe über Apps, In-App-Käufe, Prepaidkarten oder „Buy Now, Pay Later“-Dienste zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Häufig sind die Eltern als rechtliche Vertragspartner betroffen, während die Jugendlichen die finanziellen und psychischen Folgen direkt erleben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (…)