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Prozesskostenhilfe (PKH) und Insolvenzverfahren

UPDATE 13.04.2020: BGH: Staatskasse als Insolvenzgläubigerin für bereits bei Insolvenzeröffnung angefallene Gerichtskosten


OLG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2003, Az.: 4 WF 147/02

Daraus: „Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Entstehung der Forderungen der Staatskasse auf Zahlung von Gerichtskosten und auf die auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsansprüche der Rechtsanwälte. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt lediglich eine Stundung der entstandenen Forderungen (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann ZPO, 60.Auflage § 122 Rnr. 5) bzw. ein Einziehungsverbot und eine Forderungssperre (vgl. Zöller/Philippi 22. Auflage, § 122 Rnr. 3, 11). Demzufolge sind durch den angefochtenen Beschluss, der gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nachträglich Ratenzahlungen angeordnet hat, die Ansprüche der Staatskasse nicht erst begründet worden, vielmehr ist lediglich die Stundung bzw. das Einziehungsverbot aufgehoben worden.

Deshalb haben die hier betroffenen Ansprüche der Staatskasse bereits zu dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Antragsteller bestanden, so dass die Staatskasse gemäß § 38 InsO Insolvenzgläubigerin geworden ist und ihre Forderungen gemäß § 87 InsO nur noch nach den Vorschriften der Insolvenzordnung verfolgen konnte, sie also gemäß § 174 InsO beim Insolvenzverwalter hätte anmelden müssen.“

Kino-Reihe über Armut: “Leere Taschen”

In Zusammenarbeit mit Hinz&Kunzt zeigt das Metropolis-Kino ab heute eine Filmreihe über Armut und soziale Ausgrenzung.

Quelle: http://www.metropolis-hamburg.de/data/reihen/index.php?useSpr=&IDD=1197638000&IDB=&d=1199142000

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hib: Entlastung für Sozial- und Arbeitsgerichte geplant

Die Bundesregierung will die Sozial- und Arbeitsgerichte entlasten. Mit einem Gesetzentwurf (16/7716) soll dazu das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Unter anderem sollen die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Mitwirkung der Prozessbeteiligten verschärft werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_011/02.html

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SoVD: Entlastung der Sozialgerichte darf Rechtsschutz nicht einschränken

Der SoVD fordert, dass eine Entlastung der Sozialgerichte auf keinen Fall zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger führen darf. Klagen vor den Sozialgerichten haben für die Versicherten existentielle Bedeutung, da es um ihre Ansprüche auf Sozialleistungen geht. Der SoVD begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf auf mehrere Vorschläge des Bundesrates verzichtet, die den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger stark beschneiden würden.

Quelle: http://www.sovd.de/1221.0.html

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BAG: Keine wirksame Befristung bei geänderten Arbeitsbedingungen

Eine wirksame Verlängerung der Befristung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass die Verlängerung noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen.

Quelle: http://blog.juracity.de/2008-01-16/keine-wirksame-befristung-bei-geaenderten-arbeitsbedingungen.html

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Nichtberücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes bei der Bemessung des Arbeitslosengelds verfassungswidrig?

Das SG Aachen hat dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 130 Abs.1 S.1 SGB III mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist, soweit der Bemessungszeitraum für das Arbeitslosengeld nicht die Zeiten des Mutterschutzes umfasst. Das SG hält die Vorschrift für verfassungswidrig, da der Gesetzgeber die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile aus dem zum Schutz von Mutter und Kind erlassenen Beschäftigungsverbot ausgleichen müsse. (SG Aachen 23.07.2007, S 21 AL 38/06)

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_7487.html

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