vzbv: Warnung vor Aus des deutschen Lastschriftverfahrens

vzbv warnt vor Aus des deutschen Lastschriftverfahrens – mehr Klagerechte zur Wahrung der Kundenrechte 05.07.2007 – Seit 15 Jahren gibt es den Ombudsmann privater Banken. Die Ombudsstellen sind allerdings kein Ersatz für die gravierenden Defizite bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Notwendig ist die Ausweitung der Klagebefugnisse der unabhängigen Verbraucherorganisationen

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&mit_id=899&task=mit

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BGH zur wiederholt unpünktlichen Mietzahlung als Kündigungsgrund

BGH, Urteil vom 11. Januar 2006 – VIII ZR 364/04: Zur Frage, wann eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen kann. – BGB § 543 Abs. 1

siehe auch

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.10.2015
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BGH zur Wohnungskündigung und der Angabe des Kündigungsgrundes

BGH, Beschluß vom 22. Dezember 2003 – VIII ZB 94/03:
Kündigt der Vermieter das Wohnungsmietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzuges des Mieters (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB), so genügt er jedenfalls bei klarer und einfacher Sachlage seiner Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn er in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich. – BGB § 569 Abs. 4 – siehe auch BGH zur wiederholt unpüntklichen Mietzahlung als Kündigungsgrund