Frank Jäger: “In meinem Beitrag gehe ich vor allem auf Fragen ein, die das ?SGB II-Änderungsgesetz? aufwirft: die Sonderregelung des § 22 Abs. 2a SGB II, das sogenannte Aus- und Umzugsverbot für U-25-Jährige, in Verbindung mit der Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, die Hereinnahme der jungen Erwachsenen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern, und der Änderung des § 20 Abs. 2a SGB II, die Reduzierung der Regelleistung bei Umzug ohne Zusicherung der Behörde. Die frauenspezifischen Problemlagen rücken in diesem Zusammenhag im zweiten Teil meiner Ausführungen in den Fokus. Zunächst jedoch eine kurze allgemeinere Anmerkung zur Sonderbehandlung von U-25-Jährigen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende.”
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/SonderbehandlungU25.aspx
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