Privilegiertes Einkommen ist Einkommen, das nicht auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden darf. Hier nun eine Liste der Einkommen, die “priviligiert” sind.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016