Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie mit Eltern, die Hartz IV erhalten, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. (AZ L 9 AS 215/07 ER)
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import