Kategorien
Uncategorized

Unabhängige Sozialberatung Bochum: ALG II für Auszubildende pp. – Teil 1

In diesen Tagen beginnen viele schulische und betriebliche Ausbildungen oder haben bereits begonnen. Etliche Betroffene, die in ihren Familien oder alleine bislang von Hartz IV abhängig waren oder es noch sind, stehen plötzlich ganz ohne Leistungen zum Lebensunterhalt da. Hartz IV gestrichen, BAfög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) noch nicht bewilligt und keine Angehörigen, die einen mal zwei oder drei Monate lang über Wasser halten können: Diese Landung ist hart und ernüchternd: mit dem ersten Tag der Ausbildung werden die Hartz IV-Leistungen komplett eingestellt. Lediglich ein Zuschuss zu den Wohnungskosten kann möglich sein.

Quelle: http://www.bo-alternativ.de/2007/09/18/azubis-und-studis-luecke-bei-hartz-iv/

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016