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“Gegen HARTZ IV”: ARGEs unzulässig? – mehr Bürokratie droht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet sich nach Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) intern darauf vor, die Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften zu kündigen, in denen die BA und viele Kommunen zur Zeit noch gemeinsam die Empfänger von Hartz IV-Leistungen betreuen. Danach müssten die Bezieher von Hartz IV künftig bei zwei Ämtern vorsprechen, wenn sie Leistungen beziehen wollen.

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199a811bbb07.phphttp://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199a811bbb07.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016