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BMJ: Mehr Schutz bei Kontopfändungen – Das neue P-Konto

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/af51d6bc13db6a58832a0d46f7fd7fd2,383d856d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0934363837/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016