sozialticker.com: Grundsicherungsträger müssen Beziehern von Arbeitslosengeld II solange die tatsächlichen Heizkosten ihrer Wohnung erstatten, bis diese auf Grund eines vorherigen Hinweises der Behörde in der Lage waren, überhöhte Heizkosten auf ein angemessenes Maß zu senken. (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 19.11.2007, Az.: S 32 AS 114/07)
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016