Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Wohngeldrechts (16/6543) darf nicht nur zu einer Vereinfachung der Verwaltungspraxis führen, sondern muss auch eine Erhöhung der Leistungen für bedürftige Bürger beinhalten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_321/02.html
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import