Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, laufenden Unterhaltsansprüchen durch Einleitung der Verbraucherinsolvenz Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. (Urteil vom 12. Dezember 2007 XII ZR 23/06 )
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