Der Klägerin, die in einem Heim für behinderte Menschen lebt, steht auch für das Jahr 2005 im Rahmen der ihr gewährten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro zu. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 11. Dezember 2007 im Verfahren B 8/9b SO 22/06 R entschieden.
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