sozialticker.com: Das Sozialgericht Detmold (Urteil vom 26.02.2007, Az.: S 4 AS 20/06) zu diesem Thema. Eine Arbeitslosengeld II-Empfängerin teilte sich ihre 89 qm große Wohnung mit einem weiteren nicht im Leistungsbezug stehenden Mitbewohner. Die Arbeitsgemeinschaft kürzte die anteiligen Unterkunftskosten der Klägerin, da eine derart große Wohnung und die damit verbundenen tatsächlichen Kaltmietkosten nicht angemessen seien. Bei einer Wohngemeinschaft von 2 Personen müssten 60 qm als angemessen zugrunde gelegt werden. Dieses sah das Sozialgericht anders und verwies darauf, dass die Klägerin in einer Wohngemeinschaft und nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte.
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import