Eine transparentere Gestaltung des Insolvenzverfahrens möchte der Bundesrat erreichen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (16/7251) vorgelegt. Die Länderkammer möchte dafür sorgen, dass die Aufgaben der Gerichte und Verwalter genauer definiert und die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle des Insolvenzverwalters verbessert werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_312/01.html
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