LSG NRW: Stromkostenguthaben ist wie eine Steuererstattung anrechenbares Einkommen

sozialticker.com weist auf LSG NRW L 12 SO 26/06 vom 14.11.2007 hin

Quelle: http://www.sozialticker.com/stromkostenguthaben-ist-wie-eine-steuererstattung-anrechenbares-einkommen_20071205.html

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