Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich letzte Woche in einer nicht öffentlichen Sitzung noch einmal mit dem Bericht der Bundesregierung zur Praxis der ZKA-Empfehlung “Girokonto für jedermann” vom Sommer 2006 auseinander gesetzt sowie mit den Gesetzesinitiativen zweier Oppositionsparteien vom Februar/März 2006 und dem aktuellen Regierungsentwurf zur Kontopfändungsreform. Letzterer dürfte der Auslöser für die erneute Befassung gewesen sein, denn es steht ja immer noch die Entschließung des Bundestages zum Bericht der Bundesregierung aus, die der Finanzausschuss vorbereitet. Der Finanzausschuss hat nun wiederum das Bundesfinanzministerium beauftragt, aktuelle Zahlen zur Kontolosigkeit zu ermitteln. Das Ministerium hat hierzu Ende letzter Woche u.a. die AG SBV angeschrieben – mit sehr kurzer Rückmeldefrist, nämlich 29.10. Ich wäre kurzfristig an Rückmeldungen aus dem Arbeitsfeld interessiert wie die derzeitigen Erfahrungen vor Ort sind: besteht das Zugangsproblem zu Konten unverändert, hat sich die Situation verbessert oder verschlechtert. Gibt es ggf. konkrete Fallbeispiele. Entsprechende Rückmeldungen sollten der AGSBV bis zum 26. 10. zugeleitet werden: stark@skmev.de Wir bitten deshalb die Praktiker/innen dringend, Rückmeldungen zu diesem wichtigem Thema an die AG SBV zu melden und so beizutragen, dass es in absehbarer Zeit ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto geben könnte.
Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/
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