Der Arbeitslosengeld II Satz auf dem Prüfstand. Beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 1840/07) in Karlruhe ist eine von der IG Metall unterstützte Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe des Regelsatzes für Alg II-Bezieher von 345 Euro überprüft werden soll. Nach Meinung der Gewerkschaften ist der Alg II-Satz zu niedrig bemessen, um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale Berücksichtigung einzelner Leistungen im Alg II-Satz mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199c6113b60b.php
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