Kategorien
Uncategorized

BGH zur wiederholt unpünktlichen Mietzahlung als Kündigungsgrund

BGH, Urteil vom 11. Januar 2006 – VIII ZR 364/04: Zur Frage, wann eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen kann. – BGB § 543 Abs. 1

siehe auch

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.10.2015