Kategorien
Uncategorized

“Gegen HARTZ IV”: ARGEs unzulässig? – mehr Bürokratie droht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet sich nach Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) intern darauf vor, die Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften zu kündigen, in denen die BA und viele Kommunen zur Zeit noch gemeinsam die Empfänger von Hartz IV-Leistungen betreuen. Danach müssten die Bezieher von Hartz IV künftig bei zwei Ämtern vorsprechen, wenn sie Leistungen beziehen wollen.

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199a811bbb07.phphttp://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199a811bbb07.php

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
Kategorien
Uncategorized

Forum Schuldnerberatung+AGSBV: Bundesweite Umfrage zu den Erfahrungen bei der Umsetzung von “Hartz IV” im Arbeitsfeld Schuldnerberatung

Die AG SBV (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände) hat eine bundesweite Umfrage unter den Schuldnerberatungsstellen zu den Erfahrungen mit der Umsetzung von Hartz IV gestartet. Erkundet werden soll, inwieweit sich das Arbeitsfeld Schuldnerberatung durch die Einführung der Hartz-IV-Gesetze geändert hat. Es soll auch erhoben werden, ob sich konkrete Problemanzeigen herausstellen, die dann in den sozialpolitischen Diskussionsprozess eingespeist werden sollen (hier u. a. in den Sozialmonitoringprozess der Wohlfahrtsverbände). Der Fragebogen kann online ausgefüllt werden und ausgefüllt entweder per Fax (0221 – 913928-88) oder E-Mail (beer@skmev.de) zurückgesandt werden. Fragebogen und Erläuterung

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
Kategorien
Uncategorized

Bundessozialgericht: ALG II-Empfänger dürfen Autos im Wert von bis zu 7.500 Euro anrechnungsfrei behalten

BSG 6.9.2007, B 14/7b AS 66/06 R: Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen sich den Verkehrswert ihres Autos regelmäßig nicht als anspruchsminderndes Vermögen anrechnen lassen, wenn dieser unter 7.500 Euro liegt. Bis zu dieser Grenze ist ein PKW grundsätzlich als “angemessen” im Sinn von § 12 Abs.3 Nr.2 SGB II anzusehen.

Quelle: http://www.ovs.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_6872.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Kategorien
Uncategorized

BMJ: Mehr Schutz bei Kontopfändungen – Das neue P-Konto

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/af51d6bc13db6a58832a0d46f7fd7fd2,383d856d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0934363837/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
Kategorien
Uncategorized

vzbv: “P-Konto” ist zeitgemäße Lösung

Erstmals Kontopfändungsschutz für Selbstständige 05.09.2007 – Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Pfändungsschutzkonto einzuführen, sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband positiv. “Im bargeldlosen Zeitalter ist ein Konto aber unverzichtbar”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&mit_id=920&task=mit

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
Kategorien
Uncategorized

Deutscher Caritasverband begrüßt geplante Reform des Kontopfändungsschutzes – Recht auf Girokonto muss ebenfalls gesetzlich geregelt werden

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt den heute von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Kritisch sieht der DCV jedoch, dass das Ziel des Schutzes der Schuldner nicht in vollem Umfang erreicht wird.

Quelle: http://www.caritas.de/2338.asp?id=13752&page=1&area=dcv

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
Kategorien
Uncategorized

Tacheless e.V.: Ausweitung des Kinderzuschlags reiner Etikettenschwindel

Der Kinderzuschlag ist ein höheres Kindergeld, beschränkt auf Hartz IV-Familien, in denen die Eltern sich selbst unterhalten können, die aber für die Kinder zu wenig Einkommen haben. ?Das ist reiner Etikettenschwindel?, sagt Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, ?denn der Kindergeldzuschlag soll gerade mal den Hartz IV-Bedarf der Kinder ersetzen.? Werden die Pläne von Ministerin von der Leyen umgesetzt, kommen etwa 400.000 Kinder in den ?Genuss? des Kinderzuschlages. Das bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder aber weiterhin Armut auf gekürztem Hartz IV-Niveau, kritisiert Tacheles e.V. ?Mit diesem Trick täuscht die Regierung Maßnahmen gegen Kinderarmut vor. Verbessern wird sich aber lediglich die Hartz IV-Statistik,? erläutert Thomé.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/medieninfos/PM_2007-08-30_Kinderarmut.aspx

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Der vzbv begrüßt die vereinfachten Regeln für Verbraucherinsolvenzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die vereinfachten Regeln für Verbraucherinsolvenzen, die das Bundeskabinett gestern auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beschlossen hat. “Mittellose Verbraucher könnten mit dem neuen Verfahren schneller als bisher einen wirtschaftlichen Neuanfang schaffen”, so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Quelle: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&mit_id=914&task=mit

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Kategorien
Uncategorized

G.I.B.: Die 2. Chance – Aktualisiert: Leitfaden für Restarter

Worauf Selbstständige nach einer Pleite achten müssen, damit sie ihre Chance für den unternehmerischen Neuanfang nutzen können – darüber informiert ein Leitfaden , den die G.I.B. im letzten Jahr veröffentlicht hat. Nachdem nun mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft getreten sind, die relevant für Restarter sind, wurde die PDF-Version des Leitfadens aktualisiert und kann kostenfrei herunter geladen werden. Neben detaillierten Informationen zu den Schritten auf dem Weg zum schuldenfreien Neustart enthält die Veröffentlichung “Die 2. Chance – Leitfaden für Restarter” auch einen umfangreichen Serviceteil mit Checklisten, Linkempfehlungen und Hinweisen, wo Restarter weiterführende Informationen erhalten können.

Quelle: http://www.gib.nrw.de/de/news/meldungen/10510708171107379295.htm?id=40272

Ergänzung 13.6.2015:
Nicht mehr verfügbar! vgl. http://www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/Leitfaden_Restart.pdf

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 18.06.2015

Caritas begrüßt Überprüfung der Anpassung von ALG II und Grundsicherung und fordert verlässliche Berechnung

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte Überprüfung der Anpassung des Arbeitslosengeldes II und der Grundsicherung. ?Wir fordern schon seit langem ein verlässliches Berechnungsverfahren, das der Preisentwicklung bei lebenswichtigen Gütern gerecht wird?, erklärt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Quelle: http://www.caritas.de/presse?id=13586&page=1&area=dcv

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import