Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärte heute die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig. Die Betreuung der bundesweit etwa sieben Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen muss nun verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Die existierenden Jobcenter verstoßen demnach gegen die Verfassung (Aktenzeichen: 2 BvR 2433/04).
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,524513,00.html
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