aus dem Newsletter von Harald Thomé: Das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) plant zum 1.1.08 eine Änderung der ALG II ?VO im SGB II. Die entfaltet einige Relevanz. Einem Schreiben des BMAS zu den beabsichtigten Neufassung der ALG II ? VO sind die wesentlichen Punkte zu entnehmen: a) Anrechnung des geldwerten Vorteils durch Essens bei Krankenhausaufenthalt, Kur oder Reha, b) Bei Selbstständigen nicht mehr Einkommensermittlung nach dem EstG, sondern nur noch Absetzung von tatsächlichen notwendigen Ausgaben, sowie Berücksichtigung von Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor dem SGB II-Antrag. c) Bei wechselnden Einkünften soll eine Durchschnittseinkommensberechnung zulässig werden d) Absetzbetrag für Verpflegung bei auswärtiger Erwerbstätigkeit von mehr als 12 Std. e) Nichtanrechnung von Zuwendungen der Wohlfahrtspflege wie Lebensmittel- oder Möbelspenden f) Pauschale Bereinigung von Ausbildungsförderungsgeldern um ausbildungsbedingten Bedarf
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Schreiben_BMAS_13-Nov-2007_ALG_II_VO.pdf
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import