otto-schmidt.de: VG Berlin 07.03.2008, VG 4 A 439.07:
Die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums, den Post-Mindestlohn für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen für allgemeinverbindlich zu erklären, ist nach Auffassung des VG Berlin rechtswidrig. Nach dem AEntG seien nur solche Verordnungen erlaubt, die nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer beträfen. Diese Voraussetzung sei hier nicht erfüllt, da die Postkonkurrenten mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen Mindestlohn vereinbart hätten.
Quelle: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_7769.html
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