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Das Bundeskabinett hat am 20.08.2008 einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen beschlossen.
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aus dem Inso-Newsletter Rechtsanwälte Henning & Janlewing August 08:
Das LG Hamburg hat mit Beschl. vom 7.7.08 zum Geschäftszeichen 326 T 16/08 eine umstrittene und viel diskutierte Entscheidung des AG Hamburg vom 17.12.07 zum Geschäftszeichen 8 IK 910/07 gekippt. Der Schuldner hatte kurz vor dem Insolvenzantrag alle Lastschrifteinzüge genehmigt, um zu verhindern, dass der Insolvenzverwalter diesen nach Insolvenzeröffnung widerspricht. Während das AG Hamburg in diesem Verhalten eine Verletzung der dem Schuldner obliegenden Masseerhaltungspflicht und damit eine Vermögensverschwendung gesehen hat, kann das LG Hamburg kein Fehlverhalten des Schuldners erkennen. Die Rechtsprechung des BGH zur Masseerhaltungspflicht gehöre in das GmbH-Recht und sei nicht ohne weiteres auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu übertragen. Auch könne es sich kaum um eine Verschwendung handeln, wenn der Schuldner den Einzug von Miete und Energiekosten genehmige.
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aus dem infodienst-schuldnerberatung.de: Aufsatz von Ass. jur. Martin Langenbahn zu den Fragen: Kann der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen, um den Wert der Mitgliedschaftsanteile zur Masse zu ziehen? – Ist die Wohnungsgenossenschaft dann berechtigt, den Wohnraummietvertrag mit dem Schuldner zu kündigen? – Was gilt in der Einzelzwangsvollstreckung?
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