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Hessisches Landessozialgericht legt dem Bundesverfassungsgericht Hartz IV-Verfahren vor

Hart IV – Regelsätz verfassungswidrig?
Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kam der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Nach mündlicher Verhandlung beschloss er am 29.10.2008, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
AZ L 6 AS 336/07

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/a98/a984077a-6095-4d11-aeb6-df197ccf4e69,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Neuerscheinung: Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z

Die grundlegend überarbeitete Neuauflage des bekannten “Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger” (Spiegel 43/2005) ist im Oktober 2008 erschienen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

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Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz verfassungswidrig

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-091.html

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Hamburg: SPD-Anfragen zur Schuldnerberatung

Wie hier berichtet gab es einige Parlamentarische Anfragen zur Schuldnerberatung. Es liegen nun alle Senatsantworten vor:
Große Anfrage 19/1121
Kleine Anfrage 19/1343
Kleine Anfrage 19/1344

Quelle:

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Presseerklärung: Erhöhung der Fallzahlen genügt nicht (PDF)

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Schuldnerberatung Hamburg e.V. fordert, dass die Ausweitung der Schuldnerberatung durchdacht erfolgt. Sie fordert gesonderte Programme für Prävention und gescheiterte Selbständige. Weiter muss auf die regionale Verteilung der Mittel geachtet werden. Bei allem darf die Qualität der Schuldnerberatung nicht leiden.

Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/pressemitteilung_31.10.2008.pdf

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FHH: Haushaltsplanentwurf 2009/2010 der Behörde für Soziales pp (PDF)

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat Details aus ihrem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2009 und 2010 vorgestellt.
Auf Seite 6 heisst es: “Aufstockung der Schuldnerberatung um 25: jährlich 776.000 Euro mehr Aufwendungen, Ziel: Erhöhung der Fallzahlen in der Beratung.”

Quelle: http://www.hamburg.de/servlet/contentblob/749290/2008-10-24-bsg-haushalt-anlage/data.pdf

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ALG II: Kürzung bei Wohngemeinschaft rechtswidrig

Sozialgericht Dresden, S 20 AS 5022/08 ER, 22.10.2008 rechtskräftig:
Die Auffassung der Antragsgegnerin, dass unabhängig vom Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft bei einem Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft vom Grundsicherungsträger nur die anteiligen angemessenen Kosten der Unterkunft zu tragen seien, findet im Gesetz keine Grundlage.

Quelle: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=82831

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ALG II: Unterkunftskosten nach Umzug

www.sozialticker.com weist auf Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 20.10.2008, Az.: S 31 AS 282/07 hin.

Quelle: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-streit-um-unterkunftskosten_20081030.html

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Eigentümerwechsel und Nebenkostenabrechnung: Alt-Vermieter muss zügig abrechnen

http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Landgericht Berlin; Beschluss vom 02.10.2007 [Aktenzeichen: 65 S 205/07] hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6822NFC.htm

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Zypries: Insolvenzrechtsänderung sichert sanierungsfähige Unternehmen

Das Bundeskabinett hat im Zusammenhang mit weiteren Regeln zur Stabilisierung des Finanzmarktes eine Änderung der Insolvenzordnung beschlossen, mit der der Überschuldungsbegriff angepasst wird. Nach der geplanten Neufassung der Insolvenzordnung liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/af97d60dd2801e8191fb5e2ee93d23ed,4b8e6d6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935343438/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

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