Der Sozialticker: Pro Kopf und Tag sind 108,5 Liter bzw. 3,26 Kubikmeter im Monat Wasser angemessen. Deshalb steht jedem HARTZ IV-Empfänger dieser Wasserverbrauch tatsächlich zu.
Entschieden hat so das Sozialgericht Gießen mit einem diesbezüglichen Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: S 25 AS 420/05 –
Quelle: http://www.sozialticker.com/angemessener-wasserverbrauch-fuer-hartz-iv-empfaenger_20080327.html
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