hib 246/2008: Das Einkommen von Schülerinnen und Schülern wird laut Bundesregierung nicht zur Bemessung von “Hartz IV”-Leistungen als Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_246/03.html
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016