Im Jahr 2007 haben die Gerichte in Deutschland in rund 10 800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bedeutet dies gegenüber 2006 eine Steigerung um 12,5% oder 1 200 Fälle. Gegenüber 2005 betrug der Anstieg der Sorgerechtsentzüge sogar knapp 23%.
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