Arbeits- und Sozialministerkonferenz: Einigung zur Neuorganisation des SGB II

aus der gestrigen Pressemeldung der FHH:
“In Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bietet nur das Modell der Mischverwaltung und der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung die Chance, den Grundgedanken des SGB II, Hilfen aus einer Hand zu leisten, wirkungsvoll zu erfüllen. Deswegen hat sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) heute mehrheitlich für das Modell der Mischverwaltung mit entsprechender Änderung des Grundgesetztes ausgesprochen.In Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bietet nur das Modell der Mischverwaltung und der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung die Chance, den Grundgedanken des SGB II, Hilfen aus einer Hand zu leisten, wirkungsvoll zu erfüllen. Deswegen hat sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) heute mehrheitlich für das Modell der Mischverwaltung mit entsprechender Änderung des Grundgesetztes ausgesprochen.”

Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2008/juli/14/2008-07-14-bsg-sozialministerkonferenz.html

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