Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dürfen Verkäufer beim Austausch eines fehlerhaften Produktes keine Nutzungsentschädigung verlangen. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Mit dem Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Quelle AG statt. “Verbraucher haben Anspruch auf fehlerfreie Produkte. Stellt sich im Laufe der Nutzung ein Fehler heraus, der von Anfang an vorlag, darf den Kunden durch den Austausch kein finanzieller Nachteil entstehen”, bekräftigt Helke Heidemann-Peuser, Leiterin des Referats Kollektiver Rechtsschutz im Verbraucherzentrale Bundesverband den Urteilsspruch.
Urteil des BGH vom 26.11.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 200/05
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1088/index.html
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