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Hartz IV -Empfänger können Betriebskostenabrechnungen rückwirkend bis zu 4 Jahre geltend machen

http://www.sozialticker.com weist auf Sächsisches Landessozialgericht L 3 AS 164/07 , Urteil vom 03.04.2008, hin.

Quelle: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-koennen-betriebskostenabrechnungen-rueckwirkend-bis-zu-4-jahre-geltend-machen_20080702.html

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diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016