von Erwin Denzler M.A,, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht
Der hier veröffentlichte Musterantrag soll Eltern und Schülern die Möglichkeit geben, zumindest für den Schuljahresbeginn 2008 alle notwendigen Ausgaben rechtzeitig geltend zu machen. Da es um offene Rechtsfragen geht, wird mit einer Leistungsgewährung oft erst nach einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht zu rechnen sein. Ob der Antrag erfolgreich sein wird, kann niemand im Voraus sagen.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten.asp
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