Verschweigen von Einkommenserhöhungen als Unterhaltsempfänger kann Kürzungen nach sich ziehen

Wer nach einer Scheidung von seinem Ehepartner diesem gegenüber unterhaltsberechtigt ist, muss jegliche Veränderungen seines Einkommens dem Ehepartner melden. Wer dies unterlässt, kann sogar Unterhaltsansprüche komplett verlieren, wie der BGH jüngst bestätigte (Az. XII ZR 107/06)

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/19.06.2008-verschweigen-von-einkommenserhoehungen-als-unterhaltsempfaenger-kann-kuerzungen-nach-sich-ziehen/

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