Selbstauskunft des Mieters: Vermieter darf nach bestehenden Mietschulden in einer Selbstauskunft des Mieters fragen

Beantwortet der Mieter die Selbstauskunft falsch, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Landgericht Itzehoe; Urteil vom 28.03.2008 [Aktenzeichen: 9 S 132/07]

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6224NFC.htm

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