Beantwortet der Mieter die Selbstauskunft falsch, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Landgericht Itzehoe; Urteil vom 28.03.2008 [Aktenzeichen: 9 S 132/07]
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6224NFC.htm
Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import