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Pflicht zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (auch) für privates Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut kann unter dem Gesichtspunkt des Kontrahierungszwanges verpflichtet sein, einem Antragsteller die Führung eines gebührenpflichtigen Kontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen.
LG Berlin, Einstweil. Verfügung (Urteil) vom 8.05.2008 – 21 S 1/08

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/aktuelles/aktuelles.html#ag_hn

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016