Ein Kreditinstitut kann unter dem Gesichtspunkt des Kontrahierungszwanges verpflichtet sein, einem Antragsteller die Führung eines gebührenpflichtigen Kontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen.
LG Berlin, Einstweil. Verfügung (Urteil) vom 8.05.2008 – 21 S 1/08
Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/aktuelles/aktuelles.html#ag_hn
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016