Amtsgericht Heilbronn zu Widerruf von Lastschriften durch den Treuhänder

Das durch die bisherigen Widerrufe von Lastschriften durch den Treuhänders gegenüber der kontoführenden Bank erlangte Guthaben auf dem Konto der Schuldnerin steht der Insolvenzmasse zu.
AG Heilbronn, Beschluss vom 16.05.2008 – 1 IK 85/08 (nicht veröffentlicht)

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/aktuelles/aktuelles.html#ag_hn

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