Unterhalt für Alleinerziehende mit Kindern in der Grundschule

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass einer Alleinerziehenden mit zwei Kindern, die noch zur Grundschule gehen (sechs und neun Jahre alt), eine Teilzeittätigkeit zuzumuten ist.
Beschluß vom 09.05.2008, Aktenzeichen II-2 WF 62/08,

Quelle: http://blog.juracity.de/2008-06-12/unterhalt-fuer-alleinerziehende-mit-kindern-in-der-grundschule.html

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