“Gerechtere Versorgung nach der Scheidung”

Bundesregierung: “Häufig erwerben Ehepartner unterschiedliche Rentenansprüche. Wird die Ehe geschieden, kommt es zum Ausgeich der Versorgungsansprüche. Dabei soll es künftig gerechter und unkomplizierter zugehen. So sieht es ein Beschluss des Bundeskabinetts vor.”

Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2008/05/2008-05-21-strukturreform-versorgungsausgleich.html

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