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SozG Dresden: Ein Verzicht auf die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich

http://www.kostenlose-urteile.de: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen seinen Willen versichert ist, muss dennoch Beiträge entrichten. Die mit der Gesundheitsreform seit 01.04.2007 eingeführte Versicherungspflicht führt in der Regel sogar zu einer rückwirkenden Beitragspflicht. Darauf hat das Sozialgericht Dresden hingewiesen.
Sozialgericht Dresden; Urteil vom 23.04.2008; Aktenzeichen: S 25 KR 653/07

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6078NFC.htm

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016