http://www.kostenlose-urteile.de: “Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Berufungsverfahren entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II, die hierzu einen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, auch dann keine Befreiung von den Rundfunkgebühren beanspruchen können, wenn dieser Zuschlag die Höhe der monatlichen Rundfunkgebühren von 17,03 Euro unterschreitet.”
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg; Urteil vom 20.05.2008 [Aktenzeichen: OVG 11 B 12.07 u.a.]
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6082NFC.htm
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