Im Zuge der neuen Alg II-V (in Kraft seit 01.Januar 2008) wurde u. a. auch eine Bagatellgrenze bei der Anrechnung von Vollverpflegung während eines Krankenhausaufenthalts eingeführt. Wie ist diese Regelung anzuwenden?
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a9e0cf9c09.php
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016